bei uns würde sich ähnliches "Gefahr in Verzug" nennen inkl KZ Abnahme - kommt aber nur dann zur Anwendung wenn du tiefer bist als mindestens Vorgeschrieben,
zu laut, Räder schleifen oder schauen aus dem Radkasten raus, Anbauteile mit Verletzungsgefahr usw usw. -
Wenn du mit Federn und/oder Räder fährst und beides TÜV Gutachten hat oder wie in meinem Fall sogar ABE ohne Auflagen, bekommst im besten Fall ein
"bitte lassens es eintragen" und im worst case eine Strafe und nach dem Eintragen oder zurück bauen, musst du es vorführen.
Punktesystem ist bei uns sehr "eigenartig" - du bekommst weder beim schnellfahren Punkte noch beim Tuning oder tel. am Steuer
Nur beim stopschild überfahren, rotlicht nicht beachten, Alkohol usw.
Bei uns sind zwar die Auflagen strenger und es trägt bei uns keiner ein was bei euch kein Thema ist und kaum was kostet aber in solchen Fällen anscheinend
nicht so heiß gegessen wird.
Versicherungstechnisch "jein" dazu muss mir die Versicherung nachweisen, dass der Unfall im Originalzustand vermieden hätte werden können und auch hier gilt:
solange diese Teile für dieses KFZ geprüft - spricht Gutachten/ABE hat- können sie Kopf stehen.
Trotzdem danke für den Hinweis wenn ich über DE fahren sollte