@MyVote:
Das sollte man meinen, ist aber nicht so!
Die Rechtslage ist schon für Privatpersonen nicht sooo karo-einfach. Ich kann hier keine Rechtsberatung machen, aber tatsächlich hat der Händler das Recht, den erhöhten Preis an den Kunden weiterzugeben, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Und dieser kann daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn wiederum andere Kriterien erfüllt sind. Ist dann noch Finanzierung oder Leasing im Spiel, wird es noch komplizierter.
Wenn es sich gar (wie in meinem Fall) um ein Geschäft mit einer Firma/Selbstständigen/Freiberufler handelt, greifen die Regeln des Verbraucherschutzes nicht und es gelten die "harten" AGB des Verkäufers. (Das ist vielen Selbstständigen übrigens gar nicht bewusst)
Diese Ansicht hatte ich auch, bis ich diese Antwort von Ritch207 bekam... ist auf der 2. Seite dieses Threads zu finden Nr 25...