Ab Juli 24 in Neuwagen ebenfalls Pflicht:
VORRICHTUNG ZUM EINBAU EINER ALKOHOLEMPFINDLICHEN WEGFAHRSPERRE
Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.
Auch hier kann sich jeder denken, was der Plan ist.Vor jedem Fahrtantritt musst du dann erstmal Pusten. Das wird heftig, gerade früh beim Bäcker kurz. Schnell nen Glühwein trinken. 😂
Irrtum. Statt die Gerüchteküche anzufeuern und EU-Bashing zu betreiben, solltest du lieber den Begründungstext durchlesen, den es zu jeder erlassenen Norm (EU oder D) gibt. Hier liegt das ehrenwerte Anliegen zu Grunde, nicht jedem gleich die Fahrerlaubnis zu nehmen, wenn er ein gröberes Alkoholdelikt im Straßenverkehr begangen hat.
Dadurch soll Richtern die Möglichkeit geboten werden, modifizierte Strafen anstelle von Fahrerlaubnisentzug oder Fahrverbot nach Alkoholdelikt zu verhängen (weiterhin fahren erlaubt, allerdings dann kontrolliert nüchtern). Außerdem könnte es im Rahmen der MPU eine derartige Auflage geben (kontrolliertes Fahren zur Festigung einer Abstinenz). In einigen EU-Ländern gibt es das längst. Da es sich bewährt hat, soll es nun EU-weit kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass genormte Geräte in Fahrzeugen auch angeschlossen und nicht manipuliert werden können (das Gerät erkennt inzwischen auch deine DNA; vor Fahrtantritt also Omi pusten zu lassen funktioniert nicht).
(PS: ich war 20 Jahre lang Leiter einer Fahrerlaubnisbehörde)