Zum Thema Felgenschlösser:
nur mal so in den Raum gedacht als Versicherungskaufmann: wenn die Diebe aufgrund der Diebstahlsicherung, die Reifen nicht abbekommen und sie dann nur zerstören, dann ist das Vandalismus und das ist nur über die Vollkasko versichert. Für de Schaden in der Vollkasko wird man hochgestuft.
Wenn die Diebe die Reifen aber komplett klauen (weil man kein Felgenschloss hat), dann ist das Diebstahl und wird über die Teilkasko eingereicht und ersetzt. In der Teilkasko wird man aber nicht hoch gestuft.
Warum dann Felgenschlösser?