..... da unsere Dashcam rein für private Zwecke eingebaut ist .....
Das Thema ist sehr heiß und die Datenschützer sind durchaus ernst zu nehmen. In Belgien, Deutschland, Österreich, Luxemburg, Portugal, Schweden und in der Schweiz sollte aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken auf die Verwendung verzichtet werden. Zulässig sind Dashcams in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande (nur für den privaten Gebrauch), Norwegen, Serbien und Spanien.
In Österreich unterliegen fix installierte Kameras mit Blick auf öffentliche Bereiche der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen. Zwar sind Dashcams generell nicht verboten, ausdrücklich genehmigt wurden sie jedoch noch nie, das sagen die ganzen Juristen diverser Autofahrerclubs. Im Gegenteil: Wenn eine Privatperson Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen, macht sie sich strafbar.
Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will. Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen. Deshalb lässt es mich auch völlig kalt, wenn einer mit seinem Handy ein Foto oder Video macht, wenn er sich angeblich irgendwie im Straßenverkehr durch mich oder andere behindert fühlt.
Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss anhand derer man sich selbst belasten würde.
Aufnahmen für private Zwecke:
Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte.
Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln.
Wie die Rechtslage in Deutschland ist weiß ich nicht, denke die wird aber nicht viel von unserer abweichen - ist ja durch @HondiDriva bestätigt.
Lg. Mani