• Sehe ich grundsätzlich auch so. Bloß, eigentlich sollten Autos möglichst schon im Werk tadellos zusammengeschraubt werden. Dass erst der Händler alles richtig hinbiegt, ist m.E. nicht im Sinne des Erfinders. ;)

    Da hast Du schon recht, dass die eigentlich das Werk in tadellosen Zustand verlassen sollten. Aber - das letzte Glied in der Qualitätskontrollkette ist und bleibt der Händler und der muss entsprechend reagieren und hat auch alle Möglichkeiten dazu. Ich bin zwar kein Jurist, glaube aber, dass er dafür sogar haftbar gemacht werden kann.


    Lg. Mani

    HR-V 1.6 i-DTEC, Executive Ruse Black, bestellt 12/2015, geliefert 04/2016
    + Komfort-Paket
    + Cargo-Paket
    + Türwindabweiser
    + Anhängekupplung abnehmbar
    + Rote Emblem TypR

  • Sehe ich grundsätzlich auch so. Bloß, eigentlich sollten Autos möglichst schon im Werk tadellos zusammengeschraubt werden. Dass erst der Händler alles richtig hinbiegt, ist m.E. nicht im Sinne des Erfinders. ;)

    Der Händler ist nicht dafür verantwortlich was andere für einen Mist machen.Das hier im Forum sogar so weit gehen das sie den Händler sogar mit verantwortlich machen kann ich nicht verstehen.

    Gruß Frank


    Vorsicht Schalke Fan...... :D


    Einmal Honda immer Honda :m0044:

  • Ich sehe den Händler da schon in der Verantwortung, denn als Kunde schließt man den Kaufvertrag schließlich mit dem Händler ab und nicht mit Honda.

  • Ich sehe den Händler da schon in der Verantwortung, denn als Kunde schließt man den Kaufvertrag schließlich mit dem Händler ab und nicht mit Honda.

    Du kaufst zb bei Satu... Online einen Fernseher.Der wird dir mit.DH. geliefert.Du packst den Fernseher aus und merkst das am Gehäuse 2 Schrauben fehlen.Wer ist das denn nun in Schuld? Satu... denn die müssen jeden Fernseher vor dem versenden überprüfen oder DH... als Transporteur...oder der Hersteller der in der Fertigung die Schrauben vergessen hat?


    Der Händler ist nichts anderes als der Überbringer.Garantie Sachen klärst du auch nicht mit dem Händler ab sondern der Händler bekommt die Erlaubnis vom Hersteller die Fehler zu beheben.Wenn der Händler bei der Aufbereitung nur das macht was er machen muss und mehr nicht dann kannst du als Kunde den Wagen nicht übernehmen.Alles andere musst du dann aber wiederum mit dem Hersteller regeln.

    Gruß Frank


    Vorsicht Schalke Fan...... :D


    Einmal Honda immer Honda :m0044:

  • Ich sehe da durchaus einen Unterschied.


    Der von dir angesprochene Fernseher ist schließlich verpackt und somit vom Händler/Verkäufer nicht einsehbar.


    Ein beim Autohändler bestelltes Auto ist dagegen vom Händler durchaus einsehbar und eventuell vorhandene sichtbare Mängel sollten daher auch vom Händler vor dem Verkauf beseitigt werden.

  • Hallo !


    Zu meiner Zeit gab es noch eine Auslieferungsdurchsicht! Nach Herstellervorgaben wurden die einzelnen Punkte überprüft.
    Dazu gehörte auch die Überprüfung der Scheinwerfereinstellung. Ich muß leider vermuten, dass eben bei dieser Durchsicht schlampig gearbeitet wird.
    Bei unserem HR-V war der linke Scheinwerfer zu hoch eingestellt! Der Verrechnungssatz von Honda an den Händlern ist bei weitem nicht so hoch wie der
    bei Kunden. Der Händler macht hierbei immer ein Minus.


    MfG.


    Didi237 ;)

  • Na da muss ich mich doch noch mal zu Wort melden. Ich möchte einen Autohändler, der beim Verkauf eines Neuwagens, Minus macht sehen. Das ist beim besten Willen nicht möglich. Selbst wenn der seinem beste Freund ein Auto verkauft und der denkt er hätte ein Schnäppchen gemacht kommt der Händler vor Lachen nicht in den Schlaf. Gehört vielleicht nicht hier her aber als ich das Minus bei @didi237 gesehen habe musste ich das mal eben los werden. Womöglich habe ich das auch falsch verstanden.



    Gruß Uwe

    HR-V 1,6 i-DTEC Elegance Morpho Blue Pearl
    Bis auf das Connect jungfräulich in punkto Schönheitsoperationen. :)

  • Hallo Uwe !


    Das hast Du falsch verstanden. Nicht beim Autoverkauf macht der Händler minus, sondern in Punkto Stundenverrechnungssatz, den ER (der Händler) von Honda
    bekommt!


    Gruß


    didi237 ^^

  • Ich weiß nicht wie das in Deutschland ist, aber in Österreich muss Honda Österreich seinen Vertragspartnern (Händler oder Werkstätten) den gesetzlichen Tariflohn lt. Kollektivvertrag zahlen wenn es sich um Garantie, Mängelbehebungen oder Rückrufen handelt - da kann er wenn überhaupt keinen großen Minus machen.


    Lg. Mani

    HR-V 1.6 i-DTEC, Executive Ruse Black, bestellt 12/2015, geliefert 04/2016
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