Sehe ich grundsätzlich auch so. Bloß, eigentlich sollten Autos möglichst schon im Werk tadellos zusammengeschraubt werden. Dass erst der Händler alles richtig hinbiegt, ist m.E. nicht im Sinne des Erfinders.
Da hast Du schon recht, dass die eigentlich das Werk in tadellosen Zustand verlassen sollten. Aber - das letzte Glied in der Qualitätskontrollkette ist und bleibt der Händler und der muss entsprechend reagieren und hat auch alle Möglichkeiten dazu. Ich bin zwar kein Jurist, glaube aber, dass er dafür sogar haftbar gemacht werden kann.
Lg. Mani