Hallo Leute,
ich bin mir nicht sicher, ob das Thema schon einmal beackert wurde. Wir haben doch eine/ mehrere Kameras an Bord, die Verkehrszeichenerkennung u.ä. vornimmt. Da ist mir die Idee gekommen, ob man das Signal nicht, wie von einer Dashcam, auswerten und speichern kann.
LG
Frontkamera als Dashcam
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Falls sich jemand, ebenso wie ich unter dem Beghriff "Dashcam" nichts vorstellen kann, hier ist die Definition -> https://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam
Ehrlich gesagt sehe ich auch keinen Sinn in der Verwendung einer Dashcam.
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Selbst wenn man das Signal anzapfen könnte, dort ist ja keine klassische Videokamera verbaut. Das visuelle Ergebnis wird nicht wie mit einer Dashcam sein. Zumal die permanente Aufzeichnung des Verkehrs ("Überwachung") mit einer Dashcam in Deutschland verboten ist und mit so einer Cam gemachte "Beweise" vor Gericht kaum zugelassen werden. In anderen Ländern ist es quasi Standard, aber hier natürlich nicht...
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Wie @HondiDriva bereits angemerkt hat, sind die in den Autos verbauten "Kameras" eigentlich keine richtigen Kameras sondern sogenannte HDR-CMOS-Kameras mit speziellen digitalen Schnittstellen zur Integration in Fahrzeugbordnetze und Fahrerassistenzsysteme. Diese Schnittstellen sind meist Ethernet Schnittstellen mit speziellen Stecksystemen. Es ist daher sicher nicht möglich, diese so einfach als Dashcam zu verwenden. Für die Auswertung der Signale ist meistens spezielle Software notwendig die man sicher nicht so einfach bekommen wird.
Fazit: Falls es der Gesetzgeber zulässt, einfach eine Dashcam kaufen und an geeigneter Stelle im Auto installieren - mit den eingebauten im Auto geht das nicht und es ist dringend davon abzuraten sonst funktionieren die Assistenzsysteme nicht mehr zuverlässlich.Lg. Mani
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Zumal die permanente Aufzeichnung des Verkehrs ("Überwachung") mit einer Dashcam in Deutschland verboten ist (...)
Wir fahren schon Jahre mit Dashcam (über die Sinnhaftigkeit bitte hier keine Diskussion), aber deine Aussage ist mir neu. Ich bitte um eine belegbare Sachlage!
Link, Paragraph, etc.Bisher, so meine Informationen, haben lediglich die Datenschützer ein Verbot ausgesprochen! Ich muss sagen, die interessieren mich erstmal herzlich wenig,
da unsere Dashcam rein für private Zwecke eingebaut ist. Kein Polizist, kein Grenzschutz, kein Bahnhofsvorsteher hat uns jemals aufgefordert diese zu entfernen. In 2016 wurde sogar eine Aufzeichnung aus einer Dashcam in Stuttgart vor dem OLG zugelassen. -
Hierzu stellte das Amtsgericht München im laufenden Verfahren im Wege eines Hinweisbeschlusses vom 13.08.2014 (Az. 345 C 5551/14) fest, dass die mittels der Dashcam gefertigten Videoaufnahmen nicht als Beweismittel verwertet werden können. Dies begründet das Gericht damit, dass durch die anlasslose Aufzeichnung die Bestimmungen der § 6b Abs. 1 Nr.3 BDSG sowie § 22 S.1. KUrhG verletzt worden seien. Darüber hinaus sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechtes verletzt worden. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zulässigkeit derartiger Aufzeichnungen dazu führen würde, dass solche Kameras ohne hinreichenden Anlass filmen würden. Quasi jedermann würde dadurch einer permanenten Überwachung ausgeliefert.
https://www.wbs-law.de/datensc…hte-haben-bedenken-55346/Es gibt auch anderweitige Urteile, aber es ist ein Graubereich und das permanente Filmen aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.
Danach sei die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) für private Stellen nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder berechtigter Interessen für konkret festgestellte Zwecke erforderlich sei und keine Anhaltspunkte bestünden, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. (Quelle: VG Ansbach 4. Kammer, Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634)
usw., siehe auch https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/
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..... da unsere Dashcam rein für private Zwecke eingebaut ist .....
Das Thema ist sehr heiß und die Datenschützer sind durchaus ernst zu nehmen. In Belgien, Deutschland, Österreich, Luxemburg, Portugal, Schweden und in der Schweiz sollte aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken auf die Verwendung verzichtet werden. Zulässig sind Dashcams in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande (nur für den privaten Gebrauch), Norwegen, Serbien und Spanien.
In Österreich unterliegen fix installierte Kameras mit Blick auf öffentliche Bereiche der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen. Zwar sind Dashcams generell nicht verboten, ausdrücklich genehmigt wurden sie jedoch noch nie, das sagen die ganzen Juristen diverser Autofahrerclubs. Im Gegenteil: Wenn eine Privatperson Bild- oder Videomaterial veröffentlicht oder weitergibt und darauf kann man Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennen, macht sie sich strafbar.
Gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt man auch, wenn man ein (Fehl-)Verhalten anderer bei Polizei oder Behörde anzeigt und das mit Videomitschnitten oder Digitalfotos belegen will. Aufzeichnungen von Videos oder die Erstellung digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen. Deshalb lässt es mich auch völlig kalt, wenn einer mit seinem Handy ein Foto oder Video macht, wenn er sich angeblich irgendwie im Straßenverkehr durch mich oder andere behindert fühlt.
Wird man selbst beanstandet und kann anhand eines zufällig vom Straßenrand oder aus dem Auto aufgenommenen Videos einen vorgeworfenen Sachverhalt oder Tatbestand widerlegen, stellt die Übermittlung der Daten dann keine Datenschutzgesetzverletzung dar, wenn auf der übermittelten Passage keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Personen erkennbar sind. Unklar ist, ob man aufgenommene Daten hergeben muss anhand derer man sich selbst belasten würde.
Aufnahmen für private Zwecke:
Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte.
Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln.Wie die Rechtslage in Deutschland ist weiß ich nicht, denke die wird aber nicht viel von unserer abweichen - ist ja durch @HondiDriva bestätigt.
Lg. Mani
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Danke!
Und etwas anderes war mir auch nicht bekannt.
Also bleibt meine dran, ein generelles Verbot gibt es nicht.
Meine Videos tauchen weder im Netz noch bei öffentlichen
Veranstaltungen auf. Wie bereits erwähnt, rein für private Zwecke
Und DAS kann mir kein Datenschützer verbieten! -
Wir fahren schon Jahre mit Dashcam (über die Sinnhaftigkeit bitte hier keine Diskussion), aber deine Aussage ist mir neu. Ich bitte um eine belegbare Sachlage!Link, Paragraph, etc.
Bisher, so meine Informationen, haben lediglich die Datenschützer ein Verbot ausgesprochen! Ich muss sagen, die interessieren mich erstmal herzlich wenig,
da unsere Dashcam rein für private Zwecke eingebaut ist. Kein Polizist, kein Grenzschutz, kein Bahnhofsvorsteher hat uns jemals aufgefordert diese zu entfernen. In 2016 wurde sogar eine Aufzeichnung aus einer Dashcam in Stuttgart vor dem OLG zugelassen.Genau solch Personen wie Du gehören gestraft ,die sich um den Dazenschutz nicht kümmern.Pfui
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Danke für deinen Kommentar.
Ich bin um Datenschutz sehr besorgt!
Werden wir doch fast täglich mit neuen Gesetzen bombardiert die den Bürger
immer mehr entmündigen, der Freiheit berauben und beschneiden. Was mich
tierisch ärgert und man steht dem ohnmächtig gegenüber. Nach unseren
Motorradtreffen werden von mir sogar akribisch die Kennzeichnen unkenntlich
gemacht. Und DU möchtest mich in meiner Freiheit, meinem Hobby beschneiden,
mir meiner Dashcam berauben. Du musst mir erst stichhaltig nachweisen dass ichDatenmissbrauch betreibe, ehe du hier öffentlich unbescholtene User beschuldigst.
Was du mir vorwürfest ist glatt eine Unterstellung! Und bevor du glaubst ich
kotze mich aus, das war nur ein kleiner Rülpser.Unter anderen Umständen würde uns vielleicht das selbe Bier schmecken,
aber so, finde ich keinen Zugang zu dir. Eine PN hätte uns diesen Post gespart.Nochmals, extra für dich.
MEINE AUFNAHMEN SIND REIN PRIVAT, KOMMEN NIEMALS AN DIE
ÖFFENTLICHKEIT ODER WERDEN WEITERGEREICHT.Wenn dir soviel am Datenschutz liegt, warum stellst du deine halbe Adresse
hier rein?