Da widersprichst du dich aber ein klein wenig. In dem du bewusst vom Gas gehst lässt du dich eigentlich provozieren.
Das sehe ich nicht so.
Wenn ich anstatt der z. B. erlaubten 70 km/h, die Geschwindiigleit auf 65 km/h reduziere, begehe ich schließlich keine Straftat. Man darf ja nicht vergessen, dass, wie in diesem Fall 70 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind und nicht eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.
Und davon abgesehen, begeht in so einem Fall der eindeutig zu dicht Auffahrende, eine Straftat.