Ich hatte vor ein paar Jahren von einem Fall gehört, da ging einer (der Fahrer) während der Fahrt im Wohnmobil nach hinten und hat Kaffee gemacht.
Nach dem Crash wurde der Hersteller verklagt weil es nicht in der Bedienungsanleitung stand, dass man dies nicht tun sollte
Stimmt! Die Begründung war tatsächlich, dass die Bezeichnung "Cruise Control" i.S. von "Autopilot" missverständlich sei und der Kunde davon ausgehen konnte, dass das Fahrzeug alle notwendigen Fahrmanöver autonom ausführt.
Hehe, da war der Wohnmobil-Besitzer wohl nur seiner Zeit um ein paar Jahrzehnte voraus!