Mein neuer e:HRV Andvanced Style - die ersten 1000 Kilometer, Licht und Schatten

  • Die Eigendynamik des EU-Apparats in Brüssel ist nicht mehr aufzuhalten.

    Was könnte alles passieren, wenn eine Banane in der EU kürzer als 14 cm oder dünner als 27 mm daher kommen würde?

    Gut, dass es die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1333/2011 zur Banane gibt.

    Für verregnete Januar-Abende kann ich "Parlament" in der ARD-Mediathek empfehlen:

    https://www.ardmediathek.de/se…kZS9vbmUvcGFybGFtZW50bmV1.

    Man muss sich aber beeilen.

    Honda HR-V e:HEV Advance (Sand Khaki Pearl) seit 23.08.2023

    Toyota Prius II 2008 - 2023

    Einmal editiert, zuletzt von Harri23 ()

  • Ab Juli 24 in Neuwagen ebenfalls Pflicht:

    VORRICHTUNG ZUM EINBAU EINER ALKOHOLEMPFINDLICHEN WEGFAHRSPERRE

    Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.


    Auch hier kann sich jeder denken, was der Plan ist.Vor jedem Fahrtantritt musst du dann erstmal Pusten. Das wird heftig, gerade früh beim Bäcker kurz. Schnell nen Glühwein trinken. 😂

    Das stimmt einfach nicht. Du hast nur die Vorrichtung im Wagen, dass ein Kontrollgerät angeschlossen werden kann - wenn ein Gericht das anordnet zB. Ansonsten ändert sich für den normalen Nutzer gar nix, weil eben kein Erfassungsgerät da und es muss mitnichten "jeder vor jedem Fahrtantritt pusten"!


    Das Piepen der Tempoüberschreitung wird mich allerdings künftig sehr nerven. Ich hatte das WE einen ZRV mit dem Gebimmel, ab dem 1. km/h Überschreitung 3x "bing", bei jedem Wechsel wenn man nicht rechtzeitig runtergebremst hat, bei jedem verkehrt erkannten Schild (das wird lustig, wenn diese Systeme dann bremsen sollen) - unbeschreiblich. In unserer Stadt wird man ja schon bedrängt und für blöde erklärt wenn man mit 55 so dahin rollt. Wenn ich das jetzt mit 49 mache, wegen dem Scheißgebimmel ... na herzlichen Glückwunsch.

    Honda e:NY1 - Honda HRV e:HEV - Honda Legend 3.2

  • Das stimmt einfach nicht. Du hast nur die Vorrichtung im Wagen, dass ein Kontrollgerät angeschlossen werden kann - wenn ein Gericht das anordnet zB. Ansonsten ändert sich für den normalen Nutzer gar nix, weil eben kein Erfassungsgerät da und es muss mitnichten "jeder vor jedem Fahrtantritt pusten"!...

    Das ist ja sehr sinnvoll, so etwas in Millionen Autos einzubauen, wenn es am Ende nur ein paar zehntausend Fahrer/-innen betreffen soll.

    Nein, nein, das sieht schon sehr nach einer Zwischenstufe aus. Die Verschärfung kommt nach ein paar Jahren, wenn man "gute Erfahrungen" damit gemacht hat. Außerdem lautet das Ziel dieser EU-Bürokraten "Null Verkehrstote". Mit dem Ziel kann man solche und andere Gängeleien immer gut rechtfertigen.

    HR-V e:HEV Advance Style, (Japan) - EZ 07/22 - Meteroid Grey Metallic - seit 01/23 und km-Stand 5.850

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    BMW 330 Ci Cabrio, (D) - EZ 8/01 - topasblau met. - seit 09/17 und km-Stand 122.300

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    YAMAHA Neo´s Electric, (Vietnam) - EZ 10/22 - milky-white - seit 06/24 und km-Stand 215

  • Ab Juli 24 in Neuwagen ebenfalls Pflicht:

    VORRICHTUNG ZUM EINBAU EINER ALKOHOLEMPFINDLICHEN WEGFAHRSPERRE


    Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.


    Auch hier kann sich jeder denken, was der Plan ist.Vor jedem Fahrtantritt musst du dann erstmal Pusten. Das wird heftig, gerade früh beim Bäcker kurz. Schnell nen Glühwein trinken. 😂

    Irrtum. Statt die Gerüchteküche anzufeuern und EU-Bashing zu betreiben, solltest du lieber den Begründungstext durchlesen, den es zu jeder erlassenen Norm (EU oder D) gibt. Hier liegt das ehrenwerte Anliegen zu Grunde, nicht jedem gleich die Fahrerlaubnis zu nehmen, wenn er ein gröberes Alkoholdelikt im Straßenverkehr begangen hat.


    Dadurch soll Richtern die Möglichkeit geboten werden, modifizierte Strafen anstelle von Fahrerlaubnisentzug oder Fahrverbot nach Alkoholdelikt zu verhängen (weiterhin fahren erlaubt, allerdings dann kontrolliert nüchtern). Außerdem könnte es im Rahmen der MPU eine derartige Auflage geben (kontrolliertes Fahren zur Festigung einer Abstinenz). In einigen EU-Ländern gibt es das längst. Da es sich bewährt hat, soll es nun EU-weit kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass genormte Geräte in Fahrzeugen auch angeschlossen und nicht manipuliert werden können (das Gerät erkennt inzwischen auch deine DNA; vor Fahrtantritt also Omi pusten zu lassen funktioniert nicht).

    (PS: ich war 20 Jahre lang Leiter einer Fahrerlaubnisbehörde)

    LG
    トーマス (Tōmasu)
    :m0001:


    Vom 14.10.2016 bis 01.04.2022 voll zufrieden mit meinem Honda HR-V 1.6 i-DTEC (Executive, ruse black).

    Seit 20.04.2022 begeistert von meinem Honda HR-V 1.5 eHEV (advance style, sand-khaki)
    "When all is said and done, it’s hard to beat a Honda!" ;)

  • Irrtum. Statt die Gerüchteküche anzufeuern und EU-Bashing zu betreiben, solltest du lieber den Begründungstext durchlesen, den es zu jeder erlassenen Norm (EU oder D) gibt. Hier liegt das ehrenwerte Anliegen zu Grunde, nicht jedem gleich die Fahrerlaubnis zu nehmen, wenn er ein gröberes Alkoholdelikt im Straßenverkehr begangen hat.

    Ach tatsächlich, und du weißt natürlich das es nicht für weitere Maßnahmen missbraucht werden könnte,wenn es denn einmal vorhanden ist??

    Klasse Aussage, die Vorrichtung ist da und kann ab Termin X für jeden Autofahrer verwendet werden. Scheint dir aber nicht ganz klar zu sein, das dies eine Vorstufe ist oder?

    Genauso das ISA System, es wird in Stufe 3 enden, jetzt sind wir in Stufe 1.

    Das garantiere ich dir.

    Und noch was, ich feuere hier gar nichts an.

    Das sind EU Pläne, die kannst du selbst nachlesen.

    Nur an der Umsetzung scheitert es momentan noch.

    Wir werden sehen wie es in 10 Jahren aussieht. Da bist du dann 73,also sicher auch noch Autofahrer.

  • Wenn ich mit meinem HR-V in einen Ort reinfahre, also das Ortseingangsschild passiere, so scheint mein HR-V nicht zu wissen, dass dann 50 km/h gelten. Das explizite 50 km/h Schild gibt es ja in der Regel nicht zusätzlich. Also blinkt da auch nicht das typische kleine Geschwindigkeitsschild in der Anzeige, wenn man schneller fährt. Und der intelligente Geschwindigkeitsbegrenzer, falls aktiviert, begrenzt nicht.

    Ist das bei euch auch so?

    Honda HR-V e:HEV Advance (Sand Khaki Pearl) seit 23.08.2023

    Toyota Prius II 2008 - 2023

  • Hallo Gemeinde,

    Also ich habe mir alles mal Durchgelesen und frage mich selber warum manche so am Meckern sind.

    Es ist doch jedem selbst überlassen welches Auto oder Model gut oder Schlecht findet.

    Ich habe z.b. den HR-V als er raus kam Probegefahren und Ja er war sehr Laut, dann bin ich ihn aufgrund meiner Inspektion im Dezember 2023 Gefahren und ich war Positiv Überrascht das er deutlich leiser geworden ist.

    Zum Thema zu langsahm, wenn ich mir ein HR-V Kaufe dann weis ich das es kein Rennwagen ist und in der heutigen Zeit ist für mich der Verbrauch und die dadurch ersparten Unterhalskosten (Steuer, Benzin etc. ) wichtiger.

    Als ich den HR-V leztens nochmal Probe gefahren bin hatte ich nicht das Gepipse wegen zu schnell usw, aber es wird vermutlich wieder so etwas geben wie "Honda-Hack" wo das abgestellt werden kann wenn es einem Nervt oder man es nicht Dauerhaft abstellen kann.


    Und Sind wir doch mal erlich irgend wann werden wir auch die 120km/h oder 130km/h bekommen ob wir das wollen oder nicht, war doch immer mit allem so mitreden ist nicht gestattet in Berlin!


    Ich freue mich auf meinen HR-V den ich morgen um 11 Uhr abholen werde.

    Gruß

    Der Thomas :thumbup:

    19-21Honda civic Gen.10 1,5 Exekutive


    21-23Honda cr-v Sport black


    Honda hr-v advanced ab Ende 01.2024😁

    Einmal editiert, zuletzt von melzbert ()