EUHabe auf Motortalk dazu Folgendes gefunden:
Nach der Zulassung durch die Zulassungsbehörde hat Dein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis (BE), erteilt durch die Zulassungsbehörde . Änderst Du jetzt teile an Deinem Fahrzeug, erlischt diese BE.
Nun gibt es drei Möglichkeiten;
1. ABE
Diese bescheinigt, dass Deine Änderungen nicht zu einem erlöschen der BE führen. Im Umkehrschluss, wenn Du diese Bescheinigung nicht dabei hast, kannst Du auch nicht beweisen, dass der Umbau erlaubt ist.
Eine Eintragung ist nicht notwendig.
2. EG-Zulassung
Nur Fahrzeugteile die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen "E" Nummer versehen sind, haben eine gültige ABE. Eine Mitführungspflicht ist laut Laut § 19 Abs. 2 StVZO nicht erforderlich.
3. TÜV-Gutachten
Du bekommst ein TÜV-Gutachten. Durch den Umbau erlischt die BE. In dem Gutachten wirst Du auch darauf hingewiesen, dass Dein Fahrzeug, bzw. Dein Umbau durch eine Prüfstelle abgenommen werden muss (TÜV, Dekra...). Die Überprüfen, "nur", ob der Anbau korrekt ist.
Danach zur Zulassungsstelle und Die erteilen Dir mit der Eintragung in den Schein / Brief wieder die BE.
Bei reifendirekt trifft Nr. 2 zu ...
Weiter habe ich gefunden:
EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden. siehe auch (§ 20-22 StVZO)
Jetzt ist die Frage: Mitführen oder nicht ?!?
Aber es geht noch weiter:
Die Betriebserlaubnis wurde teilweise abgelöst von der europäischen Typgenehmigung (=ETG), welche inzwischen für bestimmte Fahrzeugarten (PKW, Krafträder, bestimmte Traktoren) zwingend erforderlich ist. Seit dem 29. April 2009 werden für alle Fahrzeugklassen europäische Typgenehmigungen nach der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG erteilt. Ab dem 29. Oktober 2014 ist die Richtlinie für alle Fahrzeugklassen verbindlich. Der genaue Zeitplan für die Anwendung der 2007/46 ist für die verschiedenen Fahrzeugklassen im Anhang XIX dieser Richtlinie festgelegt. Typgenehmigungen werden in Deutschland vom KBA und in den anderen europäischen Staaten von vergleichbaren Institutionen der erteilt.
Die Felgen auf reifendirekt beziehen sich auf diese Richtlinie: EU-ABE: ABEe6*2007/46*0158*00
Demnach dürfte die Mitführungspflicht wieder entfallen. Oder doch nicht?
@papamike
Du hast recht; je mehr man darüber nachdenkt, umso verwirrender; ich bin nächste Woche wieder im Büro und frage da den Kollegen, der für die StVZO zuständig ist ...