Übrigens : Beim Telefonat hat mir der Verkäufer gerade auch erzählt, dass zum 01.04. nochmals eine Preiserhöhung für den HR-V kommt. Über deren Höhe haben wir aber nicht gesprochen, da er mir nochmals den ursprünglichen Preis am Bestelltag zugesagt hat.
Mal ehrlich: Nicht liefern können, aber schon mal an der Preisschraube drehen ist ein geiles Geschäftsmodell!
Vielleicht wird Honda wirklich erst wach, wenn nun massenhaft Kunden vom Vertrag zurücktreten
Der Honda HR-V Bestell- und Wartesaal
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Letzenendes habe ich im Vertrag eine Summe X unterschrieben, zu welcher ich den Wagen kaufe! Dan kann man mir ja nicht im Nachhinein den Preis erhöhen...
Oder sehe ich das falsch? -
@MyVote:
Das sollte man meinen, ist aber nicht so!
Die Rechtslage ist schon für Privatpersonen nicht sooo karo-einfach. Ich kann hier keine Rechtsberatung machen, aber tatsächlich hat der Händler das Recht, den erhöhten Preis an den Kunden weiterzugeben, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Und dieser kann daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn wiederum andere Kriterien erfüllt sind. Ist dann noch Finanzierung oder Leasing im Spiel, wird es noch komplizierter.Wenn es sich gar (wie in meinem Fall) um ein Geschäft mit einer Firma/Selbstständigen/Freiberufler handelt, greifen die Regeln des Verbraucherschutzes nicht und es gelten die "harten" AGB des Verkäufers. (Das ist vielen Selbstständigen übrigens gar nicht bewusst)
Diese Ansicht hatte ich auch, bis ich diese Antwort von Ritch207 bekam... ist auf der 2. Seite dieses Threads zu finden Nr 25...
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@ catpower: Ja, das siehst Du leider falsch.
Die Sachlage ist allerdings nicht ganz einfach und es gibt je nach Einzelfall etliche Gerichts- und auch Grundsatz-Entscheidungen.Übrigens habe ich dazu in Post Nr. 24 schon etwas (ausweichendes ) geschrieben.
Ich empfehle Dir aber, diesbezüglich erst mal mit dem Händler zu reden. Vielleicht gibt er die Preiserhöhung ja gar nicht an Dich weiter und dann ist gar keine weitere Maßnahme notwendig.Edit: Uups, MyVote war schneller als ich..... und er beherrscht das Zitieren
Noch mehr edit: Beispiel -
Ich glaub die spinnen alle in Japan. Aber eine Nation welche Takeshis Castle erfindet kann nur bekloppt sein...
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Ich stochere mal im Nebel, aber da anscheinend nur die Executive-Linie betroffen ist, tippe ich auf Probleme bei(m) Zulieferer(n) von Komponenten, die es nur im Executive gibt.
Z. B. Panorama-Dach, 17"-Felgen, Easy-Entry-System, Sitze in Teilleder-Optik (da bekomme ich übrigens trotz Nachhaken auch keine Antwort von Honda Deutschland auf meine Anfrage nach dem Material. Als Sherlock Holmes für Arme kombiniere ich da einfach mal einen Zusammenhang)
Spannend - aber eine konkrete Auskunft wird es da wahrscheinlich nicht geben.Die Händler laufen anscheinend gerade Amok, denn deren Information durch Honda Deutschland ist.... ähm.... "verbesserungswürdig" . (das heißt wohl im Klartext: es gibt keine. Sie sehen lediglich in der EDV, wie von Woche zu Woche die Anlieferungstermine verschoben werden) .
Übrigens hatte man da bei Peugeot in den letzten Monaten auch viel Spaß : Da wurden beim neuen 308 in diversen Ausstattungslinien zwischen Bestellung und Auslieferung einfach Features geändert, kosteten plötzlich Aufpreis oder waren gar nicht mehr lieferbar. Und das alle paar Wochen aufs Neue. (Ich verfolge das vorsichtshalber immer noch, denn ich habe so ein dumpfes Gefühl, dass Honda es am Ende überhaupt nicht "gebacken" bekommt und ich doch einfach bei Peugeot bleibe, obwohl mich der 308 jetzt nicht vom Hocker reißt ) .
Wenn also die ausgelieferten HRV nachher andere Felgen oder Sitze haben als die Autos im Prospekt.... oder doch kein Panoramadach , kann man kombinieren......Ich habe insgesamt das Gefühl, den Autoherstellern geht es trotz Gejammer wieder viel zu gut, dass sie so mit den Kunden umspringen!
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Ich habe gerade auf der Autobahn nähe Essen einen LKW voll mit HRVs gesehen.
Sie kommen. -
Nach meiner Meinung ,Vertrag ist Vertrag.
Mann kann doch nicht im Nachhinein einfach den Preis erhöhen. -
@ElkeWe: Selbstverständlich kannst Du Deine Meinung dazu haben! (Wer hat das nicht?)
Es kommt jedoch tatsächlich auf den individuellen Vertrag an bzw. auf die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema.
Hierzu gibt es bereits viele Infos im Internet; ich empfehle Dir, Dich dazu einzulesen, wenn Du von der Thematik betroffen bist. Schon "googeln" bringt Dich etwas weiter. Darüber hinaus hilft ein Anwalt, ggf. die Anwalts-Hotline Deiner Rechtsschutz-Versicherung (sofern vorhanden) weiter.Aber nochmal: Erst mal mit dem Händler reden, ob er überhaupt beabsichtigt, sich nicht an den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis zu halten!
Kurz gesagt, "man kann doch nicht einfach im Nachhinein den Preis erhöhen" stimmt nicht immer, auch wenn das Deine persönliche Meinung ist.
Sorry, wenn das nach "abkanzeln" aussieht, aber tatsächlich geht es im Geschäftsleben nicht nach der persönlichen Meinung oder dem individuellen Empfinden.
Und eine ausführliche Erörterung der Rechtslage kann ich hier nicht vornehmen, ich wäre dann ggf. auf dem seeeeehr dünnen Eis der unerlaubten RechtsberatungEdit: Uups, ich hatte ganz vergessen, dass Du Deinen HRV ja schon hast. Dann hast Du ja glücklicherweise gar kein Problem mit dem Thema
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Was soll eigendlich dein Blödsinn mit dem Hinweis auf Rechtsberatung, ???
Hast Du da ein persönliche Problem,??
Gruß
Michael